Informationen für Vereinsanwärter
 

1. Mitgliedschaft:
In den Verein können laut Beschluss der Mitgliederversammlung nur Personen aufgenommen werden, die in einem Umkreis von 10 km um das Fluggelände herum wohnen. Interessenten, die nicht unter diese Regelung fallen, werden gebeten sich einem Verein in ihrer Nähe anzuschließen. Interessenten werden zunächst in den Anwärterstatus aufgenommen. Über die Aufnahme und die Dauer - in der Regel eine Flugsaison - des Anwärterstatus entscheidet der Vorstand. Die endgültige Aufnahme in den Verein beschließt dann die Mitgliederversammlung auf der Jahreshauptversammlung. Für die Aufnahme in den Verein wird aus organisatorischen Gründen die Mitgliedschaft im DMFV vorausgesetzt.

2. Vereinsbeitrag:
Die Zahlung des vollen Vereinsbeitrags wird unabhängig vom Zeitpunkt mit der Aufnahme in den Anwärterstatus fällig. Der jährliche Vereinsbeitrag wird jedes Jahr aus den im Vorjahr entstandenen Kosten neu bestimmt.

bis 16 Jahre: kostenfrei
16 bis 18 Jahre: halber Jahresbeitrag
über 18 Jahre: voller Jahresbeitrag

3. Flugbetrieb:
Im Anwärterstatus ist der Flugbetrieb nur in Anwesenheit eines Vereinsmitgliedes erlaubt.

4. Haftpflichtversicherung:
Für die Aufnahme in den Verein wird aus organisatorischen Gründen die Haftpflichtversicherung über den DMFV vorausgesetzt. Ohne Haftpflichtversicherung darf grundsätzlich nicht geflogen werden.

5. Funklizenz:
Fällt die verwendete Fernsteuerung unter die Anmeldepflicht, muss sie ordnungsgerecht bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post angemeldet sein.

6. Flugleiterbuch:
Der Vereinsinteressent wird gebeten den Anwärterzettel im Flugleiterbuch auszufüllen. Das erspart dem Flugleiter wiederholte Kontrolle der Funklizenz und des Versicherungsnachweises. Der Anwärterstatus ist vom Vorstand abzuzeichnen.

7. Flugordnung:
Dem Anwärter wird die Flugordnung ausgehändigt und vom Vorstand erläutert. Die hier genannten Vorgaben sind unbedingt einzuhalten.



Datum: 12. Februar 2002

Der Vorstand





 




zurück