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Informationen für Vereinsanwärter
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1. Mitgliedschaft:
In den R.C.F. Marienheide können alle, am Modellflug interessierten Personen auf Antrag und nach Durchlaufen einer Anwartschaft von mindestens 12 Monaten, aufgenommen werden.
Eine vorläufige Gewährung an der Teilnahme des geregelten Flugbetriebes erfolgt zunächst für die Zeit der Anwartschaft. Über eine mögliche Verlängerung des Anwärterstatus entscheidet der
Vorstand. Während der Anwartschaft hat der Vereinsanwärter keine gleichgestellten Rechte ordentlicher Mitglieder, die sich aus Satzung und Flugordnung ableiten lassen. Die Anwartschaft
kann durch den Vorstand jederzeit aufgehoben werden. Eine Rückzahlung von geleisteten Anwärterbeiträgen erfolgt in diesem Fall nicht. Ein automatischer Anspruch auf Aufnahme nach
Durchlaufen der Anwartschaft besteht gegenüber dem RCF Marienheide nicht; die Aufnahme wird jedoch in der Regel gewährt. Über die endgültige Aufnahme in den Verein beschließt die
ordentliche Mitgliederversammlung.
2. Versicherung:
Der R.C.F. Marienheide gehört dem DMFV (Deutscher Modellflieger Verband) an. Für die Aufnahme in den Verein wird aus organisatorischen Gründen die Mitgliedschaft im DMFV
vorausgesetzt. Im Anwärterstatus kann diese als Einzelmitglied erfolgen. Info: www.dmfv.de
Ohne Haftpflichtversicherung darf grundsätzlich nicht ohne vereinsinternen Fluglehrer geflogen werden.
3. Kostenbeitrag:
Mit Aufnahme in den Anwärterstatus wird für das laufende Kalenderjahr anteilig der Vereinsbeitrag fällig. Abhängig vom Eintritt, wird dieser Jahresbeitrag entsprechend berechnet.
Mit endgültiger Vereinsaufnahme wird zusätzlich eine Aufnahmegebühr berechnet, die derzeit mit 120,-€ festgelegt ist. Der jährliche Vereinsbeitrag für Vollmitglieder
beträgt zurzeit 80,-€, zzgl. der DMFV Gebühren für Mitgliedschaft und Versicherung. Der Vereinsbeitrag ist derzeit wie folgt festgelegt:
bis 16 Jahre: |
kostenfrei |
16 bis 18 Jahre: |
halber Jahresbeitrag |
über 18 Jahre: |
voller Jahresbeitrag |
4. Flugbetrieb:
Dem Anwärter ist der Flugbetrieb am Platz nur in Anwesenheit eines ordentlichen Vereinsmitgliedes erlaubt.
Bei Zuwiderhandlung entscheidet der Vorstand über die Aufhebung des Anwärterstatus.
4. Haftpflichtversicherung:
Für die Aufnahme in den Verein wird aus organisatorischen Gründen die Haftpflichtversicherung über den DMFV vorausgesetzt. Ohne Haftpflichtversicherung darf grundsätzlich nicht geflogen werden.
5. Flugleiterbuch:
Der Vereinsinteressent muss das Anwärterformular im Flugleiterbuch auszufüllen. Der Anwärter ist verpflichtet ein Lichtbild (Bild oder Datei) zur Verfügung zu stellen.
Dies erspart den Flugleitern die wiederholte Abfrage der Daten und die Kontrolle des Versicherungsnachweises. Der Anwärterstatus und die Entrichtung des anteiligen
Jahresbeitrages ist vom Vorstand zu bestätigen.
6. Flugordnung / Satzung
Dem Anwärter wird mit der Aufnahme in den Anwärterstatus die aktuelle Fassung der Flugordnung für Platz und Halle, sowie eine Kopie der Satzung ausgehändigt.
Die hier genannten Vorgaben sind von dem Anwärter unbedingt einzuhalten.
Marienheide im Februar 2013
Der Vorstand
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