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Zusätzliche Richtlinien für den Flugleiter
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Es gilt fur den Flugbetrieb am Patz die Flugordnung 2013 des RCF Marienheide ohne Ausnahme
Alle am Flugbetrieb teilnehmenden Modelle müssen den Lautstarkebestimmungen gemäß der
Aufstiegserlaubnis entsprechen, einen gültigen Larmpass besitzen und sich in einem allgemeinen
betriebssicheren Zustand befinden. Der Pilot hafte hier fur die Sicherheit des Modells.
Alle nicht betriebenen Modelle mussen hinter dem Sicherheitszaun positioniert werden.
Zuschauer und alle nicht am Modellflugbetrieb teilnehmende Piloten müssen sich hinter dem
Sicherheitszaun aufhalten.
Der Flugbetrieb darf nur in Anwesenheit eines Flugleiters durchgefuhrt werden. Seinen
Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen gegen die gültige Flugordnung
ist er angewiesen ein Flugverbot auszusprechen.
Gastpiloten sind uns jederzeit willkommen. Nach Vorlage eines gültigen Versicherungs-
nachweises, Lärmpass, einer Einweisung durch den Flugleiter dürfen Gastpiloten am
ordentlichen Flugbetrieb teilnehmen. Eine Startgebühr fur Gastflieger wird nicht erhoben;
jedoch wird eine Spende nach eigenem Ermessen in die Vereinskasse erwartet.
Gastpiloten sind von dem Flugleiter namentlich in das Flugleiterbuch einzutragen.
Marienheide im Februar 2013
Der Vorstand
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