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Flugordnung

 
  1. Die Nutzung des Fluggeländes ist nur ordentlichen Mitgliedern des R.C.F. Marienheide e.V. gestattet. Jeder Modellflieger hat sich so zu verhalten, dass die öffentliche Ordnung und Sicherheit, insbesondere andere Personen und Sachen sowie die Ordnung des Modellflugbetriebes nicht gefährdet oder gestört werden.

  2. Es gilt für die am Flugbetrieb teilnehmenden Piloten ein striktes Alkoholverbot. Ebenfalls ist der Konsum von sonstigen berauschenden Stoffen / Substanzen untersagt. Auffällig werdende Piloten werden vom Flugleiter von der weiteren Teilnahme am Flugbetrieb ausgeschlossen. In besonderen Fällen kann auch ein Platzverweis ausgesprochen werden. Dieser Entscheidung ist Folge zu leisten; sie gilt zum Zeitpunkt der Aussprache als unanfechtbar. Klärungen zum Sachverhalt sind zu einem späteren Zeitpunkt mit dem Vorstand herbeizuführen. Der Flugleiter handelt hier im ausdrücklichen Auftrag des Vorstandes.

  3. Gäste und Vereinsanwärter dürfen den selbstständigen Modellflug am Platz nur in Begleitung eines ordentlichen Mitgliedes des RCF Marienheide nach dessen Anmeldung durchführen. Gastflieger benötigen zusätzlich die Genehmigung des Vorstands oder des anwesenden Flugleiters und müssen in das Flugleiterbuch eingetragen werden. Gastflieger dürfen nur mit gültig nachgewiesener Haftpflichtversicherung am Flugbetrieb teilnehmen.

  4. Bei Flugbetrieb ist ein Flugleiter einzusetzen. Der Flugleiter handelt im Auftrag des Vorstandes und hat den Flugbetrieb als „unparteiischer“ gleichberechtigt und sicher für alle am Platz anwesenden Piloten und Modelle zu koordinieren und zu überwachen. Alle Piloten haben ihre Flüge beim Flugleiter anzumelden, der diese nach Eingang bearbeitet und koordiniert. Seinen Anweisungen ist Folge zu leisten. Während der Flugleitertätigkeit darf er selbst kein Modell steuern. Er hat das Flugleiterbuch zu führen. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Flugordnung oder bei Mängeln am Modell bzw. RC-Anlagen die der allgemeinen Sicherheit im Flugbetrieb entgegenstehen, ist der Flugleiter angewiesen ein Flugverbot zu erteilen.

  5. Der Flugbetrieb darf nur in Anwesenheit einer Person durchgeführt werden, die erfolgreich an einer Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort oder einer Ausbildung in Erster Hilfe teilgenommen hat.

  6. Vor der erstmaligen Inbetriebnahme der Sendeanlage ist die Freigabe durch den Flugleiter einzuholen. Gleichzeitig ist der verwendete Kanal auf der Frequenztafel zu belegen. Davon ausgenommen sind Sendeanlagen, die im 2,4 GHz-Band senden.

  7. Das Fluggewicht der Flugmodelle darf ein Startgewicht von 20 kg nicht überschreiten.

  8. Sämtliche eingesetzten Flugmodelle dürfen einen Schallpegel von 62 dB(A) / 25 m nicht überschreiten. Als schriftlicher Nachweis hierüber ist ein von einem Vorstandsmitglied ausgestellter Lärmpaß erforderlich. Dieser wird im Flugleiterbuch aufbewahrt.

  9. Alle Flugmodelle, die zum ordentlichen Betrieb auf dem Vereinsplatz vorgesehen sind, müssen den einschlägigen EG Richtlinien für den Betrieb elektronischer Komponenten entsprechen. Für alle verbauten Komponenten muss eine EG Konformitätserklärung des Inverkehrbringers innerhalb der EU erhältlich sein. Nicht EG konforme elektronische Komponenten dürfen im Flugbetrieb nicht benutzt werden. Alle betriebsfertigen Modelle müssen den aktuellen Sicherheitsstandards entsprechen. Nicht konforme Modelle müssen entsprechend nachgerüstet, oder dürfen nicht betrieben werden. Vor Inbetriebnahme des Modells ist dem Flugleiter ein einwandfrei funktionierendes Modell zu bestätigen. Im Falle eines Schadens aufgrund der Nichteinhaltung dieser Punkte, räumt der DMFV eine mögliche Einschränkung des Versicherungsschutzes ein. Für die Einhaltung der zuvor genannten Punkte haftet der betreibende Pilot umfänglich; der Vorstand tritt zu keinem Zeitpunkt haftend ein. In Fällen einer offensichtlichen Zuwiderhandlung oder Kenntniserlangung derselben, wird durch Vorstand, oder Flugleiter ein Flugverbot ausgesprochen.

  10. Laut LuftVO ist in Deutschland der genehmigungsfreie Modellflug nur bis zum kontrolliertem Luftraum zulässig. Dieser beginnt i.d.R. bei 2500ft MSL. Das bedeutet ca. 762m Flughöhe MSL abzüglich der eigentlichen Ausgangshöhe des Fluggeländes. Bei unserem Gelände liegt die Abzugshöhe bei ca. 300m MSL, also verbleibt eine zulässige Flughöhe von 462m. Für alle anderen Flughöhen im kontrollierten Luftraum muss eine Erlaubnis der Bezirksregierung eingeholt werden; diese liegt uns nicht vor. In der uns erteilten Aufstiegsgenehmigung wird in Bezug auf militärische Übungsflüge die max. Flughöhe noch weiter eingeschränkt.

  11. Als Flugraum für Modelle ist ausschließlich der Bereich zugelassen, der im Beiblatt zur Aufstiegserlaubnis gekennzeichnet ist. (im Flugleiterbuch einzusehen) Der Ort „Däinghausen“ sowie der Zuschauerraum und Parkplatz dürfen nicht überflogen werden.

  12. Start und Landung sind vom Piloten oder seinem Helfer anzukündigen.

  13. Die Piloten und der Flugleiter haben sich so auf dem Flugfeld zu positionieren, dass sie die Flugmodelle während der gesamten Flugdauer ständig beobachten können.

  14. Nicht aktiv gesteuerte Modelle müssen hinter dem Sicherheitszaun abgestellt werden.

  15. Zuschauer und nicht am Modellflugbetrieb teilnehmende Piloten müssen sich hinter dem Sicherheitszaun aufhalten.

  16. Es dürfen höchstens 3 Flugmodelle mit Verbrennungsmotor gleichzeitig betrieben werden, sofern der gesamt zulässige Lärmpegel nicht überschritten wird. Für Elektromodelle liegt die zahlenmäßige Beschränkung im Ermessen des Flugleiters, jedoch sollen nicht mehr wie maximal 5 Modelle dieser Art gleichzeitig betrieben werden. Wenn sich steuernde Piloten durch eine zu hohe Frequentierung des Luftraumes gestört fühlen muss der Flugleiter regulierend eingreifen.

  17. Hubschrauber und motorgetriebene Flächenmodelle dürfen nicht gleichzeitig betrieben werden. Ausnahme: In der Thermik fliegende Segler müssen den gleichzeitigen Flug von Hubschraubern nach Absprache tolerieren. Segler haben in Bezug auf Landeanflüge stets Vorrang; die Landung muss angekündigt werden. Der angemeldete Flugbetrieb muss vom Flugleiter zwischen den Piloten geregelt werden.

  18. Hubschrauberpiloten müssen ihren Flugwunsch beim Flugleiter anzeigen. Dieser hat dann gleichberechtigt dafür zu sorgen, dass das Fluggelände für den entsprechenden Hubschrauberbetrieb, in Kooperation mit anderen Piloten zeitnah benutzbar ist. Der gleichzeitige Betrieb von mehreren Hubschraubern ist ausdrücklich erwünscht, wird aber auf maximal 2-3 gleichzeitig betriebene Hubschrauber beschränkt. Die Flugzeit pro Hubschrauberflug soll nicht länger als ca. 6-7 Minuten betragen.

  19. Jeglicher Modellflug vom Parkplatz auf das Fluggelände, sowie der Start von Modellen vom Parkplatz aus sind untersagt.

  20. Beschränkung der Flugzeiten für Modelle mit Verbrennungsmotor:
    Montag bis Samstag       9 - 12 Uhr und 14 - 19 Uhr
    Sonn- und Feiertags      10 - 12 Uhr und 14 - 19 Uhr, max. 2 Modelle gleichzeitig

    Der genehmigungsfreie Modellflug ist von dieser Beschränkung nicht betroffen, sofern die zulässige Schallemission nicht überschritten wird. Diese Flugmodelle können täglich von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang betrieben werden. Das Fluggelände ist jedoch spätestens um 20:00 Uhr zu verlassen.

  21. An folgenden Feiertagen ist der Flugbetrieb mit Verbrennungsmotoren nicht erlaubt: Karfreitag, Fronleichnam, Volkstrauertag, Totensonntag und Allerheiligen.

  22. Bei einem Unfall oder Notfall sind folgende Adressen und Telefonnummern zu beachten:
    Notruf        110
    Feuerwehr 112
    Rettungsdienst Rotes Kreuz  02264 / 20 09 55
    Krankenhaus Gummersbach  02261 / 17-0

  23. Bei Unfällen ist der Vorstand vom Flugleiter unverzüglich zu verständigen.



  24. Marienheide im August 2014

    Der Vorstand







 




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